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Häufige Fragen und Antworten (FAQ) – Ambulante Hauskrankenpflege in Rostock

In welchem Gebiet der Hansestadt Rostock übernehmen Sie die ambulante Pflege? Wer finanziert die Pflegeleistungen? Sind Sie im Notfall rund um die Uhr erreichbar? Was ist ein Pflegegrad? Wir beantworten Ihnen häufige Fragen (FAQ) zur ambulanten Hauskrankenpflege der Anker Pflege Rostock.

Welche pflegerischen Leistungen bietet die Anker Pflege Rostock an?

Wir bieten Ihnen das gesamte Spektrum der ambulanten Pflege:

✓ Grundpflege (Körperpflege, Mobilität, Ernährung)

✓ Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Injektionen)

✓ Unterstützungspflege (aktivierende Pflege zur Förderung von Mobilität und Selbstständigkeit)

✓ Hauswirtschaftliche Hilfe (Einkauf, Haushalt, Betreuung, Spaziergänge)

✓ Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (individuelle Beratung, Antragshilfe, Pflegegrad-Begutachtung)

✓ Kurzzeit , Verhinderungs und Tagespflege

✓ 24 Stunden telefonische Erreichbarkeit an 365 Tagen im Jahr

In welchem Gebiet der Hansestadt Rostock übernehmen Sie die Pflege?

Wir versorgen pflegebedürftige Menschen im gesamten Rostocker Stadtgebiet. Wir pflegen unter anderem in Toitenwinkel, Dierkow West, Dierkow Neu, Dierkow Ost, Stadtmitte, Südstadt, Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Reutershagen, Evershagen, Schmarl, Lütten Klein, Groß Klein, Lichtenhagen sowie im nahegelegenen Warnemünde.

Wie kann ich einen Pflegegrad oder Pflegeleistungen beantragen?

Wir begleiten Sie bei der Beantragung Schritt für Schritt:

Schritt 1: Pflegeberatung (kostenfrei)
Schritt 2: Unterstützung bei der Antragstellung
Schritt 3: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Schritt 4: Einleitung der richtigen Pflegeleistungen.

Wer finanziert die Pflegeleistungen?

Die Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegegrad bestimmte Leistungen. Zusätzlich können private Zuzahlungen und Leistungen der Krankenkasse (z. B. bei der Behandlungspflege) nötig sein. Wir beraten Sie individuell zur Finanzierung Ihrer ambulanten Pflege in Rostock.

Gibt es einen Hausbesuch zur ersten Einschätzung des Pflegebedarfs?

Ja – unsere Pflegedienstleitung kommt gern zu Ihnen nach Hause, um Ihre individuelle Situation kennenzulernen und einen passenden Pflegeplan zu erstellen. Ein erstes Angebot erstellen wir Ihnen noch vor Ort.

Wie kann ich Ihre Pflegeleistungen in Anspruch nehmen?

Wir sind für Sie da:

✓ Telefonisch unter 0381 / 7688 450.
✓ Über das Pflegeanfrage-Formular auf unserer Website.
✓ Oder via E Mail an: info@ankerpflege-rostock.de.

Sind Sie im Notfall rund um die Uhr erreichbar?

Ja, wir sind für pflegerische Notfälle 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr telefonisch unter 0381 / 7688 450 erreichbar – auch an Wochenenden und Feiertagen. Für Fragen zur Abrechnung oder zur Absage von Pflegebesuchen stehen wir Ihnen in unseren Bürozeiten von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

Wie schnell erfolgt nach der Kontaktaufnahme die Pflegeübernahme?

Nach einem Erstgespräch und der Bedarfsermittlung organisieren wir kurzfristig die Pflegeübernahme – je nach Kapazitäten oft schon innerhalb weniger Tage. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen zur Pflegeübernahme in Rostock gern an unsere Pflegeexperten unter 0381 / 7688 450.

Muss ich mich vertraglich binden?

Wir schließen mit Ihnen einen Pflegevertrag nach SGB XI/SGB V ab, der klar definiert, welche Leistungen erbracht und abgerechnet werden. Änderungen sind flexibel möglich, wenn sich Ihr Pflegebedarf ändert.

Kann die Pflege temporär übernommen werden, z. B. wenn ich als Angehöriger ausfalle?

Ja – im Rahmen der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege übernehmen wir die ambulante Pflege, falls Sie als Angehöriger verhindert sind oder z. B. Urlaub benötigen.

Was bedeutet aktivierende Pflege?

Unsere aktivierende Pflege zielt darauf ab, die Fähigkeiten der Pflegebedürftigen zu fördern und zu erhalten – z. B. durch Anleitung & Bewegung, Gedächtnistraining oder mittels Alltagsaktivitäten.

Wie unterscheidet sich aktivierende Pflege von versorgender Pflege?

Aktivierende Pflege legt Wert auf Selbstbestimmung, Einbindung in Alltagsroutinen und Erhalt körperlicher und kognitiver Fähigkeiten. Bei der versorgenden bzw. kompensatorischen Pflege stehen eher die Defizite der Pflegebedürftigen im Fokus. Tätigkeiten, die die Klienten nicht mehr selbst ausüben können, werden von der Pflegekräften übernommen.

Bieten Sie auch hauswirtschaftliche Versorgung in Rostock an?

Ja – unser Team übernimmt gern auch Haushaltstätigkeiten wie Reinigen oder Einkaufen sowie die Begleitung bei Arztbesuchen oder Spaziergängen.

Kann ich auch einzelne Leistungen beziehen?

Natürlich! Sie können genau die Leistungen wählen, die Sie benötigen – von einzelnen Hausbesuchen bis hin zur umfassenden pflegerischen Versorgung am Tag.

Was bedeuten SGB V und SGB XI im Pflegekontext?

Das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) regelt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung – z. B. Behandlungspflege (Verbände, Injektionen, Medikamentengabe).

Das Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) regelt die Leistungen der Pflegeversicherung – etwa Grundpflege, Hauswirtschaftshilfe oder Pflegegeld je nach Pflegegrad.

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad bestimmt den Grad der Pflegebedürftigkeit (Skala 1–5) und damit, welche Leistungen Pflegebedürftige von der Pflegekasse erhalten. Der Medizinische Dienst (MD) legt den jeweiligen Pflegegrad nach einer Begutachtung fest. Gern unterstützen wir Sie bei der Beantragung oder Neueinstufung Ihres Pflegegrades und beraten Sie bei der Nutzung Ihres Pflegebudgets.

Was bedeutet Verhinderungspflege?

Wenn Sie als pflegende Angehörige krank, im Urlaub oder verhindert sind, kann ein ambulanter Pflegedienst vorübergehend die Versorgung übernehmen. Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kann über das sogenannte Entlastungsbudget finanziert werden.

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist eine befristete stationäre Pflege, z. B. nach Krankenhausaufenthalten, wenn die häusliche Krankenpflege vorübergehend nicht möglich ist. Wir helfen Ihnen bei der Organisation der Kurzzeitpflege in Rostock.

Was ist eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI?

Pflegebedürftige haben regelmäßig einen Anspruch auf einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch). Wir führen diese Beratungen durch und dokumentieren sie für Ihre Pflegekasse.

Was umfasst die häusliche Krankenpflege?

Häusliche Krankenpflege bzw. Hauskrankenpflege ist eine Kombination aus:

✓ Grundpflege
✓ Behandlungspflege
✓ und/oder hauswirtschaftlicher Versorgung.

Häusliche Krankenpflege wird etwa nach einer Operation oder bei chronischen Krankheiten medizinisch notwendig. Die Verordnung erfolgt durch einen Arzt.

Was ist die Bezugspflege?

Im Rahmen der Bezugspflege wird ein Pflegebedürftiger möglichst von denselben Pflegekräften betreut. Bezugspflege schafft Vertrauen, ermöglicht eine bessere Kommunikation sowie eine individuell abgestimmte Pflege.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen?

Pflegegeld: Sie übernehmen als Angehörige selbst die Pflege und erhalten Geld von der Pflegekasse.

Pflegesachleistungen: Pflegesachleistungen werden von Pflegediensten erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Kombinationsleistungen: Kombinationsleistungen kombinieren Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander, um eine individuell abgestimmte Pflege zu ermöglichen.

Sie haben Fragen zu den Themen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen? Wir sind für Sie da unter 0381 7688 450.

Wie erfolgt die ambulante Tourenpflege der Anker Pflege Rostock?

Im Rahmen der ambulanten Tourenpflege besuchen unsere Pflegekräfte mehrere Pflegebedürftige in einer festgelegten Reihenfolge („Tour“), zumeist in einem bestimmten Stadtgebiet von Rostock. Wir planen unsere Touren effizient und berücksichtigen gern Ihre individuellen Bedürfnisse.

Bis wann kann ich einen Termin für einen Pflegebesuch kostenfrei absagen?

Einen Pflegebesuch können Sie kostenfrei bis 24 Stunden vor dem Termin telefonisch und formlos stornieren. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir kurzfristigere Absagen abrechnen müssen.

Wann kann ich das Pflegebüro der Anker Pflege Rostock telefonisch erreichen?

Für sämtliche Fragen zu Abrechnungsthemen, für Stornierungswünsche des Pflegebesuches oder sonstige nicht pflegerische Notfälle stehen wir Ihnen telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr gern zur Verfügung. Rufen Sie uns an: 0381 / 7688 450.

Unsere Quellen und mehr Informationen:

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